Firmung

„Ihr werdet die Kraft des Heiligen Geistes empfangen, der auf euch herabkommen wird; und ihr werdet meine Zeugen sein." (Apg 1,8; vgl. Lk 24,49)

Zeitpunkt der Firmung

Alle drei Jahre wird in der Pfarrkirche Stallwang das Sakrament der Firmung gespendet.

Dazu sind alle Jugendlichen der 5. 6. und 7. Klassen der Mittelschule Stallwang, der Sonderschulen und aller weiterführenden Schulen aus den Pfarreien Stallwang, Wetzelsberg und Loitzendorf eingeladen.

Elternabend

Zu Weihnachten wird im Pfarrbrief der Firmtermin bekanntgegeben.

Zu gegebener Zeit findet ein erster Informationsabend für die Eltern und Paten statt, in dem die Bedeutung des Sakraments der Firmung behandelt wird und die Vorbereitung auf das Sakrament besprochen wird.

Voraussetzungen für den Empfang des Sakramentes der Firmung

Vorstellung beim Pfarrer

Die Jugendlichen aus den Pfarreien Stallwang, Wetzelsberg und Loitzendorf stellen sich persönlich beim Pfarrer im Pfarramt Stallwang vor – Termin ist dem Pfarrbrief zu entnehmen. Bei der Anmeldung werden die Anmeldeformulare an die Jugendlichen ausgehändigt.

Anmeldung

Zur Anmeldung sind das ausgefüllte Anmeldeformular und die Taufbescheinigung des Firmbewerbers und der Firmpatin/des Firmpaten nötig.

Teilnahme an den Tischgruppen

Die Tischgruppen werden vom Pfarrer geleitet.

Teilnahme an der außerschulischen Firmvorbereitung

Da in den Schulen in der Regel kein Unterricht zur Vorbereitung auf die Firmung stattfindet, treffen sich die Jugendlichen von September bis zur Firmung einmal im Monat.

Firmpate/Firmpatin

„Der Pate/die Patin ist für die rechte Vorbereitung auf den Empfang das Sakramentes mitverantwortlich; bei der Firmfeier geht er mit dem Firmling vor den Firmspender und legt ihm  die Hand auf die rechte Schulter, als Zeichen seiner Verantwortung für den Firmling. Später begleitet er den Firmling im Glauben und versucht ihm ein gutes Vorbild zu sein.

Im Hinblick auf die heutige pastorale Situation empfiehlt es sich, dass der Taufpate auch Firmpate ist. So wird die enge Verbindung von Taufe und Firmung deutlicher und das Patenamt im Bewusstsein des Taufpaten erneut gestärkt." (vergl. Feier der Firmung Nr.15)

Ein Elternteil kann kein Pate sein, weil er sich nicht selber vertreten kann. Vater- und Muttersein bedeutet immer mehr als Pate sein.

Voraussetzungen für das Patenamt:

  • katholisch und gefirmt
  • Vollendung des 16. Lebensjahres

Feier des Sakramentes der Firmung

Die Firmbewerber bereiten sich durch die Beichte auf die Firmfeier vor.

Der beim außerschulischen Religionsunterricht ausgeteilte Firmschein darf zur Firmfeier nicht vergessen werden!

Der Firmgottesdienst beginnt um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche Stallwang – dessen Ablauf wird in einem Schreiben den Firmlingen und Paten mitgeteilt.